- Unfallstelle absichern
- Notruf absetzen
- Erste Hilfe leisten
- Bei verletzten Personen immer die Polizei hinzuziehen
- Auch bei vermeintlichen Bagatellschäden ist eine Unfallaufnahme durch die Polizei
ratsam
- Bei einem Wildunfall informieren Sie die Polizei, das Forstamt oder den
Jagdpächter
Ist keine Polizei vor Ort
- Name, Adresse, amtliches Kennzeichen und Versicherung Ihres Unfallgegners
notieren
- Name und Adressen von Zeugen - sofern vorhanden - notieren
- Fotos von der Unfallstelle anfertigen - unveränderte Unfallstelle -
- Sind Fotos nicht möglich, eine Skizze erstellen
- Keine
vorschnellen Erklärungen oder gar Schuldanerkenntnisse abgeben
Sie sind unverschuldet verwickelt
- Sie sollten schnell handeln
- Lassen Sie den Schaden von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen IHRER Wahl
prüfen
- Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt IHRER Wahl
Sie sind verschuldet verwickelt
- Melden Sie den Unfall ihrer Versicherung
Die Schuldfrage ist nicht eindeutig bzw.
ungeklärt
- Wenden Sie sich schnellstmöglich an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl
- Lassen Sie sich von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl
beraten