Verkehrsteilnehmern, die unverschuldet einen Unfall erlitten haben, wird häufig UND SEHR SCHNELL von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners angeboten, dass sie sich um alles weitere kümmert.
Die angebotene Lösung erscheint zunächst einmal verlockend und bequem.
Dem Geschädigten werden alle Wege abgenommen.
Der Sachverständige der Versicherung begutachtet das Fahrzeug, die von der Versicherung beauftragte Werkstatt holt das beschädigte Fahrzeug ab und bringt es nach erfolgter Reparatur gereinigt zurück, Sie bekommen auch einen Mietwagen.
Welches Ziel verfolgen die Versicherungen mit dem Schadenmanagement?
Das einzige Ziel ist, die konsequente Kostensenkung.
Folglich werden dem Geschädigten oftmals nicht so bekannte Schadenersatzpositionen wie die Wertminderung, die Nutzungsausfallentschädigung, die Aufwandspauschale, das Schmerzensgeld u. a. Positionen erstattet oder nicht in voller Höhe erstattet.
Daher ist jeder Geschädigte gut beraten, wenn er die qualifizierten Dienstleistungen eines von ihm gewählten Kfz-Sachverständigen und Rechtsanwalts sowie die ihm vertraute Reparaturwerkstatt in Anspruch nimmt und sich nicht darauf verlässt, dass der Versicherer ihn schon ordnungsgemäß beraten werde.