Wie fast immer und überall gibt es auch bei der Definition „Neuwagen“ Ausnahmen, diese sollten – meiner Meinung nach – aber vor Vertragsabschluss zwischen dem Verkäufer und dem Käufer besprochen werden. Ausnahme in der Rechtsprechung: So entschied der BGH bereits am 12.01.2005, dass ein Fahrzeug mit Tageszulassung / Kurzzulassung (Das Fahrzeug war vier Tage auf den Händler zugelassen.) immer noch fabrikneu seien kann.