Bei einem Kaskoschaden muss man zwischen Voll- und Teilkaskoschäden unterscheiden, ein Vollkaskoschaden liegt vor, wenn Ihr Fahrzeug z. B. durch einen selbstverschuldeten Unfall oder durch Vandalismus beschädigt wurde.
Zu den Teilkaskoschäden gehören u.a. Schäden wie Glasbruch, Wildschäden, Hagel- und Sturmschäden, Schmor- und Brandschäden verursacht durch die Fahrzeugverkabelung und nicht zuletzt die Diebstahlschäden.
Die Regulierung der Kaskoschäden richtet sich nach den jeweils gültigen Versicherungsbedingungen (Die Kaskoversicherung unterliegen dem Vertragsrecht)
Sollte es bei der Schadenregulierung im Kaskoschadensfall zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und dem Versicherer kommen, z. B. über die Höhe der Reparaturkosten oder des WBW (Wiederbeschaffungswert), so besteht die Möglichkeit, ein sogenanntes Sachverständigenverfahren einzuleiten.
Die Grundlagen zur Einleitung des Sachverständigenverfahren finden Sie in den Versicherungsbedingungen (AGB).