Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger die für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden sollen.
Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn Sie als Unfallbeteiligter nicht der Unfallverursacher sind, sondern der Unfallgeschädigte.
In diesem Fall muss der Unfallverursacher den gesamten Schaden – gemäß § 249 BGB – den Unfallgeschädigten ersetzen.
Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stünde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre.
Daraus ergibt sich, dass alle Aufwendungen die diesem Zweck dienen, durch den Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers erstattungspflichtig sind.