Als Geschädigte/r haben Sie das Recht
- auf freie Auswahl des Rechtsanwalts, des Kfz-Sachverständigen, der Kfz-Reparaturwerkstatt sowie der Autovermietung
- auf Kostenerstattung für das Abschleppen des fahruntüchtigen Fahrzeugs
- auf Erstattung der Mietwagenkosten oder Entschädigung für den Nutzungsausfall
- auf selbstständigen Verkauf des beschädigten Fahrzeugs oder die Inzahlunggabe zum Restwert, den der Kfz-Sachverständige ermittelt hat
- auf Erstattung der Kosten von unfallbedingten Sachschäden und Nebenkosten
Als Geschädigte/r müssen Sie KEINE
- Vertragswerkstatt der Versicherung mit der Reparatur Ihres Fahrzeugs beauftragen
- Vorschläge, Ratschläge oder gar Anweisungen bei der Versicherung des Unfallverursachers einholen oder befolgen
- Preisvergleiche anstellen, um eine besonders günstige Reparaturwerkstatt oder einen günstigen Kfz-Sachverständigen zu finden
- Nachbesichtigung durch die Versicherung des Unfallverursachers zulassen